Nach einem unverschuldeten Unfall haben Sie als Geschädigter das Recht auf einen eigenen, unabhängigen Sachverständigen. Trotzdem versuchen Versicherungen regelmäßig, Geschädigte zum hauseigenen Prüfdienst zu lotsen. Wir erklären, ab wann sich ein eigenes Gutachten lohnt – und wann ein Kostenvoranschlag reicht.
Die 750-Euro-Grenze: Mythos und Wahrheit
Die Rechtsprechung des BGH ist eindeutig: Liegt der Schaden voraussichtlich über der sogenannten Bagatellgrenze von rund 750 € netto, hat der Geschädigte Anspruch auf ein vollständiges Schadensgutachten – und die gegnerische Haftpflichtversicherung muss die Kosten tragen.
Unterhalb dieser Schwelle reicht in der Regel ein qualifizierter Kostenvoranschlag. Die Crux: Niemand kann am Unfallort seriös einschätzen, was der Schaden am Ende kostet. Eine verformte Stoßstange wirkt harmlos, doch dahinter liegen häufig Crashabsorber, Sensoren und Trägerstrukturen, die schnell vierstellige Reparaturkosten verursachen.
- Sichtbarer Lackschaden über die Stoßstange hinaus → fast immer Gutachten
- Auslösung von Airbags, Gurtstraffern oder Pyro-Sicherungen → zwingend Gutachten
- Beteiligung von Assistenzsensorik (Radar, Kamera) → Gutachten dringend empfohlen
- Reine Parkplatzdelle ohne Strukturbeteiligung → Kostenvoranschlag genügt meist
Warum kein Versicherungs-Gutachter?
Die Gutachter, die Ihnen der gegnerische Versicherer schickt, sind nicht Ihre Gutachter. Sie arbeiten im Auftrag der Versicherung und sind wirtschaftlich von ihr abhängig. Reparaturwege werden tendenziell kürzer kalkuliert, Stundenverrechnungssätze auf regionale Tiefstwerte gesetzt, Wertminderung „großzügig“ niedrig angesetzt.
Ein eigener, freier Sachverständiger dokumentiert hingegen den tatsächlichen Schaden – auf Augenhöhe mit der Versicherung. Genau das ist Ihr gutes Recht.
Diese Positionen werden ohne Gutachten häufig übersehen
Ein vollständiges Gutachten erfasst weit mehr als nur die Reparaturkosten. Folgende Positionen werden Geschädigten ohne eigenes Gutachten regelmäßig gekürzt oder gestrichen:
- Merkantile Wertminderung – der Wertverlust, der trotz Reparatur bleibt
- Nutzungsausfall oder Mietwagenkosten für die Reparaturdauer
- Verbringungs- und Probefahrtkosten
- UPE-Aufschläge auf Original-Ersatzteile
- Reinigung, Entsorgung und Beilackierung benachbarter Bauteile
So läuft es bei uns konkret ab
Sie melden den Schaden – wir vereinbaren innerhalb von 24 Stunden einen Termin bei Ihnen, in der Werkstatt oder am Unfallort. Die Begutachtung dauert in der Regel 30–60 Minuten, das schriftliche Gutachten geht innerhalb von 24–48 Stunden direkt an Sie, Ihre Werkstatt und – wenn gewünscht – an Ihren Anwalt.




