Leistung · Unfallgutachten

Unfallgutachten Köln

Nach einem unverschuldeten Unfall haben Sie Anspruch auf einen eigenen Sachverständigen – wir sichern alle Beweise und sorgen für vollen Schadensersatz.

5.0
Google Sterne
7+
Jahre Erfahrung
100%
Unabhängig
24h
Schnelle Auslieferung
Kostenlose Erstberatung

Wann brauchen Sie ein Unfallgutachten?

Ein Unfallgutachten dokumentiert den gesamten Schaden an Ihrem Fahrzeug technisch, optisch und finanziell. Wir nehmen den Schaden direkt vor Ort auf, kalkulieren die Reparaturkosten nach Herstellervorgaben und ermitteln Wertminderung, Wiederbeschaffungswert und Nutzungsausfall – alles in einem gerichtsfesten Dokument, das die gegnerische Versicherung anerkennen muss.

Sobald der voraussichtliche Schaden über ca. 750 € liegt – also schon bei kleineren Auffahr-, Park- oder Spurwechselunfällen – haben Sie als Geschädigter Anspruch auf einen unabhängigen Sachverständigen. Die gegnerische Versicherung trägt dabei alle Kosten. Verzichten Sie auf das eigene Gutachten, drohen Kürzungen, Streit über die Schadenshöhe und am Ende ein finanzieller Verlust für Sie.

Haftpflichtschaden über ca. 750 € Bagatellgrenze
Zweifel an Reparaturkosten der Werkstatt-Schätzung
Verdeckte Schäden (Achse, Rahmen, Elektronik)
Streit mit gegnerischer Versicherung droht

Was steht in einem vollwertigen Unfallgutachten?

Unser Gutachten erfüllt die Anforderungen des BVSK-Standards und wird von Versicherungen und Gerichten anerkannt. Es enthält alles, was für die vollständige Schadensregulierung erforderlich ist.

  • Fahrzeug- und Halterdaten inkl. Vorschäden-Recherche
  • Lückenlose Foto- und Schadensdokumentation
  • Reparaturkostenkalkulation mit Audatex oder DAT
  • Wiederbeschaffungswert & Restwert bei Totalschaden
  • Merkantile Wertminderung
  • Nutzungsausfallentschädigung / Mietwagenklasse
  • Reparaturdauer und Beweissicherung für das Gericht
  • Stellungnahme zur Reparaturwürdigkeit

Diese Schadenspositionen werden oft vergessen

Ohne unabhängiges Gutachten fallen viele Ansprüche unter den Tisch. Die gegnerische Versicherung wird Sie nicht darauf hinweisen – wir machen sie für Sie geltend.

  • Merkantile Wertminderung – auch nach perfekter Reparatur
  • Nutzungsausfall pro Tag oder Mietwagenkosten
  • An- und Abmeldekosten bei Totalschaden
  • Verbringungskosten zur Lackiererei
  • UPE-Aufschläge (Ersatzteilzuschläge)
  • Reinigungs- und Standkosten
  • Pauschale Nebenkosten / Auslagen

Warum ein unabhängiger Gutachter besser ist

Versicherungs-Sachverständige sind keine neutralen Gutachter – sie arbeiten für die gegnerische Versicherung, die Geld sparen will. Reparaturen werden kleingerechnet, Wertminderung wird ignoriert, Nutzungsausfall fällt unter den Tisch. Wir arbeiten ausschließlich in Ihrem Interesse und stellen sicher, dass Sie jeden Euro bekommen, der Ihnen rechtlich zusteht.

Reparatur oder fiktiv abrechnen?

Sie sind nicht verpflichtet zu reparieren. Mit unserem Gutachten können Sie sich die Netto-Reparaturkosten auszahlen lassen (fiktive Abrechnung) und selbst entscheiden, was mit dem Fahrzeug passiert. Wir erklären Ihnen die Vor- und Nachteile beider Wege ehrlich – und welche Variante in Ihrem Fall mehr Geld bringt.

Kosten: Wer zahlt das Gutachten?

Bei einem unverschuldeten Unfall (Haftpflichtschaden) trägt die gegnerische Versicherung alle Kosten – auch unser Honorar. Für Sie als Geschädigten entstehen keine Kosten. Das ist seit Jahren ständige Rechtsprechung des BGH. Sollte die Versicherung wider Erwarten kürzen wollen, übernehmen wir die Korrespondenz für Sie.

Ihre Vorteile

Warum Gall KFZ-Sachverständiger?

Ehrliche Arbeit, unabhängige Meinung, maximale Entschädigung.

Voller Schadensersatz

Jeder Schadensposten wird beziffert – nichts geht verloren.

Gerichtsfest dokumentiert

Unser Gutachten hält vor Versicherung und Gericht stand.

Schnell vor Ort

In der Regel Termin am gleichen oder nächsten Tag.

Komplett kostenlos für Sie

Die gegnerische Versicherung trägt unser Honorar.

Unabhängig & objektiv

Keine Bindung an Werkstätten oder Versicherer.

Volle Abwicklung

Auf Wunsch übernehmen wir Korrespondenz und Anwaltsabstimmung.

Audatex / DAT Profi-Kalkulation

Dieselben Systeme, die auch Werkstätten und Versicherer nutzen.

Wertminderung gesichert

Wir berechnen die merkantile Wertminderung nach anerkannten Modellen.

Anwalts-kompatibel

Auf Wunsch direkte Abstimmung mit Ihrem Verkehrsrechtsanwalt.

So läuft es ab

In wenigen Schritten zum Gutachten

01

Anruf oder WhatsApp

Schildern Sie uns kurz den Unfall – wir vereinbaren sofort einen Termin.

02

Begutachtung vor Ort

Wir kommen zu Ihnen – zuhause, am Unfallort oder in der Werkstatt.

03

Gutachten in 24-48 Std.

Vollständiges Gutachten mit allen Schadenspositionen, digital und in Papierform.

04

Abwicklung mit Versicherung

Auf Wunsch übernehmen wir die komplette Korrespondenz – Sie haben den Rücken frei.

FAQ

Häufige Fragen

Muss die gegnerische Versicherung das Gutachten bezahlen?

Ja. Bei einem unverschuldeten Unfall trägt die gegnerische Haftpflichtversicherung sämtliche Sachverständigenkosten – ständige BGH-Rechtsprechung.

Wie schnell bekomme ich das Gutachten?

In der Regel innerhalb von 24-48 Stunden nach der Begutachtung. In dringenden Fällen auch noch am selben Tag.

Was, wenn ich teilschuld bin?

Auch bei Mitschuld lohnt sich ein eigenes Gutachten – Sie bekommen anteilig erstattet und vermeiden Streit über die Schadenshöhe.

Werde ich zur Werkstatt gezwungen?

Nein. Sie entscheiden frei, ob, wo und ob überhaupt repariert wird (fiktive Abrechnung).

Wann lohnt sich ein Gutachten nicht?

Bei reinen Bagatellschäden unter ca. 750 € reicht meist ein Kostenvoranschlag – auch hier beraten wir Sie ehrlich.

Darf die gegnerische Versicherung einen eigenen Gutachter schicken?

Anbieten ja – Sie müssen das aber nicht akzeptieren. Sie haben das Recht auf einen Sachverständigen Ihrer Wahl.

Was ist mit Mietwagen während der Reparatur?

Bei unverschuldetem Unfall haben Sie Anspruch auf einen klassengleichen Mietwagen oder pauschalen Nutzungsausfall pro Tag – beides berechnen wir im Gutachten.

Brauche ich einen Anwalt?

Bei klaren Fällen meist nicht. Bei strittiger Haftung oder Personenschaden empfehlen wir einen Verkehrsrechtsanwalt – die Kosten trägt ebenfalls die gegnerische Versicherung.

Was passiert bei einem Totalschaden?

Wir ermitteln Wiederbeschaffungswert und Restwert. Liegen die Reparaturkosten über 130 % des Wiederbeschaffungswerts, ist es wirtschaftlich ein Totalschaden – Sie erhalten die Differenz und können selbst entscheiden, was mit dem Fahrzeug passiert.

Bewerten Sie auch Leasingfahrzeuge?

Ja. Bei Leasingfahrzeugen ist ein unabhängiges Gutachten besonders wichtig, weil die Leasinggesellschaft auf vollständiger Schadensregulierung besteht.

Keine Zeit verlieren.
Jetzt Experten sichern.

Rufen Sie uns an oder senden Sie Bilder des Schadens per WhatsApp für eine kostenlose Ersteinschätzung.

– Auch am Wochenende und Feiertags erreichbar –