E-Mail
Leistung · Unfallgutachten

Unfallgutachten

Nach einem unverschuldeten Unfall haben Sie Anspruch auf einen eigenen Sachverständigen – wir sichern alle Beweise und sorgen für vollen Schadensersatz.

5.0
Google Sterne
7+
Jahre Erfahrung
100%
Unabhängig
24h
Schnelle Auslieferung
Kostenlose Erstberatung

Wann brauchen Sie ein Unfallgutachten?

Ein Unfallgutachten dokumentiert den gesamten Schaden an Ihrem Fahrzeug technisch, optisch und finanziell. Wir nehmen den Schaden direkt vor Ort auf, kalkulieren die Reparaturkosten nach Herstellervorgaben und ermitteln Wertminderung, Wiederbeschaffungswert und Nutzungsausfall – alles in einem gerichtsfesten Dokument, das die gegnerische Versicherung anerkennen muss.

Sobald der voraussichtliche Schaden über ca. 750 € liegt – also schon bei kleineren Auffahr-, Park- oder Spurwechselunfällen – haben Sie als Geschädigter Anspruch auf einen unabhängigen Sachverständigen. Die gegnerische Versicherung trägt dabei alle Kosten. Verzichten Sie auf das eigene Gutachten, drohen Kürzungen, Streit über die Schadenshöhe und am Ende ein finanzieller Verlust für Sie.

Haftpflichtschaden über ca. 750 € Bagatellgrenze
Zweifel an Reparaturkosten der Werkstatt-Schätzung
Verdeckte Schäden (Achse, Rahmen, Elektronik)
Streit mit gegnerischer Versicherung droht

Was steht in einem vollwertigen Unfallgutachten?

Unser Gutachten erfüllt die Anforderungen des BVSK-Standards und wird von Versicherungen und Gerichten anerkannt. Es enthält alles, was für die vollständige Schadensregulierung erforderlich ist.

  • Fahrzeug- und Halterdaten inkl. Vorschäden-Recherche
  • Lückenlose Foto- und Schadensdokumentation
  • Reparaturkostenkalkulation mit Audatex oder DAT
  • Wiederbeschaffungswert & Restwert bei Totalschaden
  • Merkantile Wertminderung
  • Nutzungsausfallentschädigung / Mietwagenklasse
  • Reparaturdauer und Beweissicherung für das Gericht
  • Stellungnahme zur Reparaturwürdigkeit

Diese Schadenspositionen werden oft vergessen

Ohne unabhängiges Gutachten fallen viele Ansprüche unter den Tisch. Die gegnerische Versicherung wird Sie nicht darauf hinweisen – wir machen sie für Sie geltend.

  • Merkantile Wertminderung – auch nach perfekter Reparatur
  • Nutzungsausfall pro Tag oder Mietwagenkosten
  • An- und Abmeldekosten bei Totalschaden
  • Verbringungskosten zur Lackiererei
  • UPE-Aufschläge (Ersatzteilzuschläge)
  • Reinigungs- und Standkosten
  • Pauschale Nebenkosten / Auslagen

Kaskoschäden: Begutachtung und Gegenprüfung

Auch bei eigenem Verschulden, Wildunfällen, Vandalismus oder sonstigen Kaskoschäden helfen wir Ihnen. Wir begutachten den Schaden objektiv und prüfen auf Wunsch auch Gutachten Ihrer eigenen Versicherung. Denn Versicherungsgutachten sind nicht immer neutral – wir stellen sicher, dass alle Schadenspositionen korrekt erfasst werden.

  • Vollkasko- und Teilkaskoschäden
  • Wildunfall, Glasbruch, Sturm- und Diebstahlschäden
  • Gegenprüfung von Versicherergutachten
  • Prüfung der Selbstbeteiligung und Schadenshöhe
  • Abrechnung Reparatur vs. fiktive Abrechnung

Wichtiger Hinweis zur Gegenprüfung und zum Gegengutachten

Die gegnerische Versicherung hat grundsätzlich das Recht, einen eigenen Sachverständigen zu beauftragen. Meist arbeitet dieser jedoch regelmäßig für den Versicherer. Es kann daher sinnvoll sein, dessen Gutachten durch einen unabhängigen Gutachter wie uns gegenprüfen zu lassen. Die reine Gegenprüfung ist für Sie in der Regel kostenfrei, sofern sich ein Fehler im Gutachten der Versicherung bestätigt. Ein vollständiges Gegengutachten ist hingegen kostenpflichtig.

Rechtsanwalt und Rechtsschutzversicherung

Bei falschen oder unvollständigen Gutachten der gegnerischen Versicherung ist es zwingend zu empfehlen, einen Rechtsanwalt für Verkehrsrecht hinzuzuziehen. Damit Ihnen die Kosten nicht selbst belasten, ist eine Rechtsschutzversicherung im Bereich Verkehr zwingend erforderlich. Wir arbeiten auf Wunsch direkt mit Ihrem Anwalt zusammen und stellen alle Gutachten so auf, dass sie als Beweismittel vor Gericht verwendet werden können.

Warum ein unabhängiger Gutachter besser ist

Versicherungs-Sachverständige sind keine neutralen Gutachter – sie arbeiten für die gegnerische Versicherung, die Geld sparen will. Reparaturen werden kleingerechnet, Wertminderung wird ignoriert, Nutzungsausfall fällt unter den Tisch. Wir arbeiten ausschließlich in Ihrem Interesse und stellen sicher, dass Sie jeden Euro bekommen, der Ihnen rechtlich zusteht.

Reparatur oder fiktiv abrechnen?

Sie sind nicht verpflichtet zu reparieren. Mit unserem Gutachten können Sie sich die Netto-Reparaturkosten auszahlen lassen (fiktive Abrechnung) und selbst entscheiden, was mit dem Fahrzeug passiert. Wir erklären Ihnen die Vor- und Nachteile beider Wege ehrlich – und welche Variante in Ihrem Fall mehr Geld bringt.

Kosten: Wer zahlt das Gutachten?

Bei einem unverschuldeten Unfall (Haftpflichtschaden) trägt die gegnerische Versicherung alle Kosten – auch unser Honorar. Für Sie als Geschädigten entstehen keine Kosten. Das ist seit Jahren ständige Rechtsprechung des BGH. Sollte die Versicherung wider Erwarten kürzen wollen, übernehmen wir die Korrespondenz für Sie.

Ihre Vorteile

Warum Gall KFZ-Sachverständiger?

Ehrliche Arbeit, unabhängige Meinung, maximale Entschädigung.

Voller Schadensersatz

Jeder Schadensposten wird beziffert – nichts geht verloren.

Gerichtsfest dokumentiert

Unser Gutachten hält vor Versicherung und Gericht stand.

Schnell vor Ort

In der Regel Termin am gleichen oder nächsten Tag.

Komplett kostenlos für Sie

Die gegnerische Versicherung trägt unser Honorar.

Unabhängig & objektiv

Keine Bindung an Werkstätten oder Versicherer.

Volle Abwicklung

Auf Wunsch übernehmen wir Korrespondenz und Anwaltsabstimmung.

Audatex / DAT Profi-Kalkulation

Dieselben Systeme, die auch Werkstätten und Versicherer nutzen.

Wertminderung gesichert

Wir berechnen die merkantile Wertminderung nach anerkannten Modellen.

Anwalts-kompatibel

Auf Wunsch direkte Abstimmung mit Ihrem Verkehrsrechtsanwalt.

So läuft es ab

In wenigen Schritten zum Gutachten

01

Anruf oder WhatsApp

Schildern Sie uns kurz den Unfall – wir vereinbaren sofort einen Termin.

02

Begutachtung vor Ort

Wir kommen zu Ihnen – zuhause, am Unfallort oder in der Werkstatt.

03

Gutachten in 24-48 Std.

Vollständiges Gutachten mit allen Schadenspositionen, digital und in Papierform.

04

Abwicklung mit Versicherung

Auf Wunsch übernehmen wir die komplette Korrespondenz – Sie haben den Rücken frei.

FAQ

Häufige Fragen

Muss die gegnerische Versicherung das Gutachten bezahlen?

Ja. Bei einem unverschuldeten Unfall trägt die gegnerische Haftpflichtversicherung sämtliche Sachverständigenkosten – ständige BGH-Rechtsprechung.

Wie schnell bekomme ich das Gutachten?

In der Regel innerhalb von 24-48 Stunden nach der Begutachtung. In dringenden Fällen auch noch am selben Tag.

Was, wenn ich teilschuld bin?

Auch bei Mitschuld lohnt sich ein eigenes Gutachten – Sie bekommen anteilig erstattet und vermeiden Streit über die Schadenshöhe.

Werde ich zur Werkstatt gezwungen?

Nein. Sie entscheiden frei, ob, wo und ob überhaupt repariert wird (fiktive Abrechnung).

Wann lohnt sich ein Gutachten nicht?

Bei reinen Bagatellschäden unter ca. 750 € reicht meist ein Kostenvoranschlag – auch hier beraten wir Sie ehrlich.

Darf die gegnerische Versicherung einen eigenen Gutachter schicken?

Anbieten ja – Sie müssen das aber nicht akzeptieren. Sie haben das Recht auf einen Sachverständigen Ihrer Wahl.

Was ist mit Mietwagen während der Reparatur?

Bei unverschuldetem Unfall haben Sie Anspruch auf einen klassengleichen Mietwagen oder pauschalen Nutzungsausfall pro Tag – beides berechnen wir im Gutachten.

Brauche ich einen Anwalt?

Bei klaren Fällen meist nicht. Bei strittiger Haftung oder Personenschaden empfehlen wir einen Verkehrsrechtsanwalt – die Kosten trägt ebenfalls die gegnerische Versicherung.

Was passiert bei einem Totalschaden?

Wir ermitteln Wiederbeschaffungswert und Restwert. Liegen die Reparaturkosten über 130 % des Wiederbeschaffungswerts, ist es wirtschaftlich ein Totalschaden – Sie erhalten die Differenz und können selbst entscheiden, was mit dem Fahrzeug passiert.

Bewerten Sie auch Leasingfahrzeuge?

Ja. Bei Leasingfahrzeugen ist ein unabhängiges Gutachten besonders wichtig, weil die Leasinggesellschaft auf vollständiger Schadensregulierung besteht.

Was ist bei Kaskoschäden anders?

Bei Kaskoschäden zahlt Ihre eigene Versicherung. Wir begutachten den Schaden objektiv und prüfen auf Wunsch Gutachten der Versicherung. Die reine Gegenprüfung ist oft kostenfrei, ein vollständiges Gegengutachten kostenpflichtig.

Was kostet eine Gegenprüfung?

Die Gegenprüfung eines Versicherergutachtens ist für Sie in der Regel kostenfrei, wenn sich tatsächlich Fehler oder unvollständige Bewertungen nachweisen lassen. Ein vollständiges Gegengutachten wird individuell kalkuliert.

Benötige ich eine Rechtsschutzversicherung?

Wenn Sie gegen ein falsches Gutachten der Versicherung vorgehen wollen, ist ein Rechtsanwalt zwingend zu empfehlen. Eine Rechtsschutzversicherung im Bereich Verkehr deckt die Kosten ab und schützt Sie vor eigenen Auslagen.

Haben Sie noch Fragen?

Jeder Unfall ist anders. Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns – wir beraten Sie persönlich und unverbindlich.

Keine Zeit verlieren.
Jetzt Experten sichern.

Rufen Sie uns an oder senden Sie Bilder des Schadens per WhatsApp für eine kostenlose Ersteinschätzung.

– Auch am Wochenende und Feiertags erreichbar –